Schul- und Gebührenordnung (Auszug):
Art und Dauer des Unterrichts:
Der Schlagzeugunterricht wird nur als Einzelunterricht in Unterrichtseinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten pro Woche angeboten.
In Ausnahmefällen ist auch 14-tägiger Unterricht möglich (z. B. bei berufstätigen Erwachsenen). Ein Instrument für den Unterricht wird zur Verfügung gestellt. Leihinstrumente sind verfügbar.
An- und Abmeldung:
Eine Anmeldung zur Teilnahme am Unterricht ist jederzeit möglich. Mit Unterschreiben der Anmeldung wird die Schul- und Gebührenordnung anerkannt. Abmeldungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind nur zum Monatsende möglich. Sie müssen der Schlagzeugschule spätestens 4 Wochen vor dem Abmeldetermin vorliegen.
Konditionen:
Die Gebühren werden ganzjährig durchbezahlt. Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen sowie von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag findet kein Unterricht statt.
Bei einem von der Schlagzeugschule zu verantwortenden Unterrichtsausfall wird der Unterricht ab der 3. ausgefallenen Stunde pro Kalenderjahr nachgegeben oder die Gebühren werden zurückerstattet. Wenn die Schüler am Unterricht nicht teilnehmen, werden die Gebühren nicht zurückerstattet.
Die Schlagzeugschule ist als anerkannte Bildungseinrichtung von der Umsatzsteuer befreit.